AGB / IMPRESSUM - DJ - M! ... best music in town ...

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AGB / IMPRESSUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen
* 1. DJ-M! tritt im gegenseitigen Einvernehmen beim Veranstalter auf.
* 2. DJ-M! stellt eine Beschallungsanlage, Tonträger und eine Lichtanlage nach Absprache zur Verfügung, sofern keine vorhandene Anlage genutzt werden kann.
* 3. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Honorar unmittelbar vor/nach der Veranstaltung in bar (keine Schecks) auszuzahlen oder es bis spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstag auf das von DJ-M! genannte Konto zu überweisen.
    Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert. Skonto wird nicht gewährt.
* 4. Wird auf Wunsch des Veranstalters die Veranstaltung verlängert, ist evtl. zusätzliche Gage gemäß Vereinbarung zu zahlen.
* 5. Das Honorargeheimnis ist zu wahren.
* 6. Private Feiern, wie Hochzeiten und Geburtstage sind nicht GEMA-pflichtig.
   Öffentliche Veranstaltungen, Betriebsfeste und Vereinsfeiern sind GEMA-pflichtig.
   Alle GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter bzw. Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Informieren Sie sich unter www.gema.de oder nutzen Sie den GEMA Tarifrechner.
* 7. Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
* 8. Der Veranstalter wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei der Veranstaltung auch MP3-Titel (DJ-Software: Alcatech BPM-Studio professionell, Hardware: Laptop/PC) zum Einsatz kommen.
    Eine entsprechende Beachtung bezüglich der GEMA-Meldung obliegt dem Veranstalter.
* 9. Der Veranstalter haftet für Schäden an der Diskjockey-Ausrüstung (Musikanlage, Lichtanlage, Tonträger u.a.), die durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
* 10. DJ-M! ist berechtigt, im Falle eines verbalen oder tätlichen Angriffes gegen ihn oder andere Gäste der Veranstaltung, die Veranstaltung bei vollem Honorarausgleich nach eigenem Ermessen zu beenden.
* 11. Für den Fall, dass DJ-M! wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, nicht auftreten kann, wird er – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden.
     Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
* 12. Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter bzw. Auftraggeber werden Ausfallkosten abhängig vom vereinbartem Gesamtbetrag wie folgt berechnet.
     (Ein individueller Nachweis der Ausfallkosten ist ebenfalls möglich.)
pauschaler Schadenersatz:
Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50€ pauschal
Rücktritt 59 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20%
Rücktritt 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 40%
Rücktritt 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 60%
Rücktritt weniger als 6 Tage vor der Veranstaltung: 80%
* 13. DJ-M! hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters Folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms, auch Dritten gegenüber, frei.
* 14. DJ-M! beginnt ca. 1-2 Stunden (je nach Aufwand und Größe der Anlage) vor Beginn der Veranstaltung mit dem Aufbau und der Soundeinstellung der Anlage.
* 15. DJ-M! benötigt für den sicheren Betrieb der Anlage zwei Steckdosen (230V/16A) in unmittelbarer Nähe seines Aufstellplatzes. Im Idealfall max. 5m Zuleitung und zwei getrennte Stromkreise mit je 16A Absicherung.
* 16. Der Veranstalter trägt Sorge für eine ungehinderte Zufahrt des Transportfahrzeuges sowie einen rollbaren Zugang zur Bühne für Technik und Geräte. Bei mehr als "3 Stufen" behält sich DJ-M! eine zusätzliche Transportkostenentschädigung vor.
     Das Gleiche gilt für eine Ent- bzw. Beladung bei schlechtem Wetter (Regen, Schnee ö.a.). Außerdem behält sich DJ-M! ebenfalls eine zusätzliche Aufwandsentschädigung vor, sofern der Rollweg zwischen Fahrzeug und Aufbauplatz mehr als 20m
     beträgt bzw. der Rollweg nicht befestigt ist.
* 17. Bei Veranstaltungen im Freien (Terrasse, Garten, Sportplatz, Straße o.ä.) stellt der Veranstalter für DJ-M! kostenfrei einen gegen Wind, Regen und Sonne absolut geschützten Unterstellplatz bzw. Überdachung für den kompletten Aufbau bereit.
* 18. Die inhaltliche Gestaltung des Programmes bestimmt der zuständige DJ/Entertainer/Künstler, unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers und seiner Gäste, im Rahmen seiner Möglichkeiten und Einschätzung zur Gestaltung der
     gesamten Veranstaltung sowie des vorhandenen Tonträgerrepertoirs.
* 19. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Bad Hersfeld vereinbart.
Stand 15.09.2015

Unsere ausführliche DSGVO-Datenschutzerklärung finden Sie hier

Inhaltlich verantwortlich:
DJ-M!
An der Kisselsburg 7
36179 Bebra

Inhaber:
E. Erbe
Tel.: 06622-9150206
Fax: 06622-919056

Email:
djm@djm-online.de
Internet:
www.djm-online.de

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